IBAN - International Bank Account Number

So sieht Ihre IBAN für Ihr beider Kreissparkasse Heidenheim geführtes Konto aus:
Geben Sie hier Ihre Kontonummer ein:  
Ihre persönliche IBAN lautet:
Der BIC der Kreissparkasse Heidenheim lautet:
SOLADES1HDH
Bitte achten Sie auf die korrekte Eingabe Ihrer Kontonummer
BERECHNEN DRUCKEN
 
Gewährleistungshinweis
Diese Ausgabe der IBAN erfolgt ohne Gewähr. Ihre IBAN und den BIC entnehmen Sie bitte Ihrem Kontoauszug.
Hier möchten wir Ihnen in einer realen Beispielrechnung den Aufbau der IBAN veranschaulichen. Wir empfehlen Ihnen bei Weitergabe an ihre Geschäftspartner unbedingt auf eine korrekte Abschrift aus Ihrem Kontoauszug zu achten. Eine fehlerhafte IBAN führt nicht nur zu zusätzlichen Kosten für Sie, sondern sie kann auch zu Fehlbuchungen führen.
IBAN und BIC, was ist das?
Die IBAN (International Bank Account Number) ist eine von dem ECBS (European Committee for Banking Standards) entwickelte und von der ISO (International Organization for Standardization) als ISO-Norm 13 616 übernommene internationale Bank-/Kontonummer. Sie besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus dem Länderkennzeichen sowie einer Prüfzahl zusammensetzt und einer jeweils national festgelegten Komponente, für Deutschland Bankleitzahl und Kontonummer. Durch die Prüfzahl ist schon das Kreditinstitut des Überweisenden in der Lage, die Kontonummer des Begünstigten auf Richtigkeit zu prüfen und bei falscher Angabe Rücksprache mit dem Überweisenden zu halten. Zahlungen auf Basis falscher Bank-/Kontodaten, die bei allen Beteiligten zu hohem Aufwand - und damit verbunden zu hohen Kosten - führen, können so vermieden werden. Die IBAN darf grundsätzlich nur durch das Kreditgewerbe für eigene Konten berechnet und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
Die IBAN besteht für elektronische Anwendungen aus bis zu 34 alphanumerischen Zeichen. Für jedes Land wurde eine feste Länge der IBAN festgelegt.
Für Deutschland wurde eine einheitliche Länge von 22 Stellen festgelegt:
  • 2-stelliger Ländercode
  • 2-stellige Prüfziffer
  • 8-stellige Bankleitzahl
  • 10-stellige Kontonummer
(kürzere Kontonummern werden in der Regel durch vorangestellte Nullen auf 10 Stellen aufgefüllt)
Auch eine einheitliche Schreibweise wurde von dem ECBS im Standard EBS 204 vorgegeben. Im Zahlungsverkehr (elektronische Schreibweise) wird die IBAN zusammenhängend ohne Zwischenabstand geschrieben. Zur besseren Lesbarkeit soll sie allerdings im Schriftverkehr - zum Beispiel auf Briefbögen und Rechnungen - in Vierer-Blockung dargestellt werden.
Beispiel:

Für das Konto 123456789 bei der Kreissparkasse Heidenheim
(BLZ 632 500 30) lautet die IBAN:

elektronische Schreibweise: Schriftverkehr
DE28632500300123456789 DE28 6325 0030 0123 4567 89
Neben der IBAN ist als technisches Identifizierungsmerkmal für Zahlungen der internationale Bank-Code (BIC) unbedingt notwendig. Dieser erfüllt die Funktion einer grenzüberschreitend gültigen Bankleitzahl und wird für die Weiterleitung von Zahlungen benötigt. Der BIC wird dem Kunden gleichfalls zusammen mit der IBAN durch sein kontoführendes Kreditinstitut mitgeteilt.
Warum IBAN, BIC und EU-Standardüberweisungsformular so wichtig sind:
Das deutsche Bankgewerbe stellt dem zunehmenden grenzüberschreitenden Handel und den Geschäftsbeziehungen adäquate Zahlungsverfahren und -instrumente an die Seite, damit Zahlungen innerhalb Europas mit dem aus dem Inlandszahlungsverkehr gewohnten Standard abgewickelt werden können.
Maßgebliches Ziel ist hierbei die Erreichung und Durchsetzung einer dem Inlandszahlungsverkehr vergleichbaren vollautomatisierten Verarbeitung von Zahlungsaufträgen (STP - Straight-Through-Processing) Dies kann allerdings nur dann verwirklicht werden, wenn Zahlungen vollmaschinell abgewickelt werden können. Dies wiederum setzt voraus, dass kundenseitig sämtliche Daten angegeben sein müssen, damit der Auftrag ohne kostenintensive manuelle Eingriffe abgewickelt werden kann.
Ab dem 01.07.2003 werden wir Ihre Überweisungen auch dann zu den günstigen Konditionen des Inlandszahlungsverkehrs ausführen, wenn der Begünstigte sein Konto in einem anderen Land der Europäischen Union unterhält. Dafür müssen aber aus den vorbeschriebenen Gründen die folgenden Rahmenbedingungen erfüllt sein:
  • die Überweisung muss in EURO erfolgen,
  • der Überweisungsbetrag darf nicht höher als EUR 50.000,00 sein,
  • die Überweisung muss sämtliche notwendigen Daten (Betrag, Name des Begünstigten usw.) - insbesondere die IBAN (Internationale Bank-Kontonummer) - aufweisen,
  • das Kreditinstitut des Begünstigten muss durch den internationalen Bank-Code (BIC) benannt werden.
Ebenfalls Vorraussetzung ist ein besonderes zwischen allen deutschen Kreditinstituten abgestimmtes EU-Standardüberweisungsformular, welches wir zu Ihrer Unterstützung mit Wirkung zum 01.07.2003 eingeführt haben. Soweit Sie alle Felder dieses Vordrucks entsprechend den Hinweisen richtig ausfüllen, ist sichergestellt, dass sie die vorbenannten Rahmenbedingungen erfüllen.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig beim Begünstigten nach dessen IBAN und dem BIC seines Kreditinstitutes. Wie bereits erwähnt, können bei Verwendung von fehlerhaften BIC und IBAN zusätzliche Kosten für Sie entstehen und auch Fehlbuchungen nicht ausgeschlossen werden.